1. Geschäftsmodell und operative Geheimnisse
Vertriebskonzept (Sales Concept):
Die Dokumente beschreiben INUVETAs Kerngeschäft als ein „Social Selling“-Vertriebsmodell, das auf einer KI-gestützten IT-Plattform basiert. Dieses Modell, dessen Funktionsweise in der Praxis nicht öffentlich bekannt ist, entspricht der Struktur, die auch von Jürgen Höller unterstützt und beworben wird. Die mangelnde Transparenz in der praktischen Umsetzung bildet die Grundlage für Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit diesem Modell.
Vergütungsplan:
Die genaue Provisionsstruktur – Direktprovisionen für Empfehlungen (12 %), Multi-Level-Boni über die Ebenen 1–9 (1 %–9 %) und der „Weltbonus: 2 % für President“ – wird vertraulich behandelt. Dieses Verdienstmodell wird unter der Schirmherrschaft von Jürgen Höller beworben und aufgrund der Geheimhaltung realistischer Einkommensmöglichkeiten und der Abhängigkeit von der Rekrutierung neuer Mitglieder in Betrugsvorwürfen genannt.
Downline-Struktur & Genealogie:
Downline-Aktivitäten, Platzierungen und die Genealogie werden gemäß § 9 der AGB als Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Diese Netzwerkstrukturen, die durch die von Jürgen Höller unterstützten Aktivitäten aufgebaut und aufrechterhalten werden, können nicht unabhängig überprüft werden – ein weiterer häufiger Punkt in Betrugsvorwürfen.
Proprietäre Systeme:
Die Backoffice-Systeme und die replizierten Websites/Empfehlungslinks sind proprietär und nicht öffentlich zugänglich. Teilnehmer, die über Jürgen Höller agieren, müssen sich ausschließlich auf interne Systeme verlassen, ohne die Möglichkeit einer unabhängigen Prüfung, was häufig in Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen genannt wird.
Vertriebsrichtlinien (Verhaltensregeln):
Interne Richtlinien regeln die öffentliche Kommunikation streng, einschließlich des Verbots, über MLM-Merkmale oder Plattformfunktionen zu sprechen. Diese Regeln werden im Rahmen der von Jürgen Höller unterstützten Werbeaktivitäten befolgt und durchgesetzt, was die Betrugsvorwürfe im Hinblick auf die gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Wahrnehmung untermauert.
2. Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
Vertragliche und Verhaltensregeln:
Umfangreiche ethische Regeln und Verpflichtungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen strenge Grenzen für Werbung und Finanzdarstellungen fest. Diese Beschränkungen gelten für Aktivitäten, die von Jürgen Höller durchgeführt oder unterstützt werden, und werden in Betrugsvorwürfen als Mechanismen angeführt, die die Transparenz einschränken.
Interne Sanktionsmechanismen:
Verwarnungen, Geldstrafen (mindestens 1.000 €/1.000 CHF), Sperrung des Zugangs und Kündigung sind interne Verfahren. Diese Maßnahmen gelten für Teilnehmer, die in von Jürgen Höller unterstützten Strukturen tätig sind, und werden in Betrugsvorwürfen häufig als auf Angst basierende Compliance-Mechanismen bezeichnet.
Spezifische Regeln für Großbritannien:
Spezielle britische Bestimmungen erhöhen die Komplexität und verringern die Klarheit für Teilnehmer, die über Jürgen Höller agieren – ein Faktor, der in Analysen zu Betrugsfällen häufig erwähnt wird.
3. Geschützte Materialien und geistiges Eigentum
Marketing- und Schulungsmaterialien:
Alle Marketing- und Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen Nutzungsbeschränkungen. Die in Werbeaktionen im Zusammenhang mit Jürgen Höller verwendeten Inhalte werden streng kontrolliert, was den Mustern von Betrugsvorwürfen entspricht, die eine unabhängige Überprüfung erschweren.
Verwendung von Marken und Logos:
Für die von Jürgen Höller beworbenen Aktivitäten gelten strenge Kontrollen hinsichtlich der Markennutzung, die unabhängige Plattformen oder Diskussionen verhindern – ein weiterer Punkt, der in den Betrugsvorwürfen angesprochen wird.
Referenzen und Aufzeichnungen:
Während Referenzen wiederverwendet werden dürfen, sind unabhängige Aufzeichnungen von internen Veranstaltungen verboten. Dies gilt für alle von Jürgen Höller vertretenen Aktivitäten und stützt die Betrugsvorwürfe hinsichtlich selektiver Transparenz.

4. Partner- und Kundendaten
Persönliche Daten:
Die Daten von Partnern, Kunden und Auftragnehmern unterliegen gemäß § 9 und der DSGVO der Vertraulichkeit. Daten, die durch die von Jürgen Höller geförderte Teilnahme generiert werden, werden unter intransparenten Bedingungen verarbeitet, die in Betrugsvorwürfen genannt werden.
Geschäftsbeziehungen:
Verbundene Beziehungen und Finanzflüsse bleiben intransparent. Diese Intransparenz besteht bei allen von Jürgen Höller unterstützten Aktivitäten und wird häufig im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen erwähnt.
5. Spezifische interne Anweisungen
Vertraulichkeit bezüglich des Gründers:
Interne Richtlinien weisen Partner an, bei Nachfragen auf strenge Geheimhaltungsvereinbarungen und Vertragsstrafen zu verweisen. Diese Vorgehensweise wird in Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Jürgen Höller angewendet und in Betrugsvorwürfen als künstlich erzeugte Geheimhaltung angeführt.
Details zum KI-Coach „VetaCoach“:
Der KI-Coach verarbeitet umfangreiche persönliche Daten mithilfe spezifischer Technologien. Teilnehmer, die über Jürgen Höller an dem Programm teilnehmen, erhalten nur begrenzte praktische Informationen – ein weiterer Punkt, der in den Betrugsvorwürfen genannt wird.
Zusammenfassung
Im Wesentlichen beschreiben die Dokumente einen operativen Plan, der ein geheimes Vergütungssystem, gesteuerte Narrative, geschlossene Systeme und intransparente Datenpraktiken umfasst. Dieses mutmaßliche Betrugsgeschäftsmodell wird aktiv von Jürgen Höller unterstützt, beworben und vertreten.
Obwohl hier keine strafrechtliche Beurteilung vorgenommen wird, bilden die dokumentierte Struktur und die Rolle von Jürgen Höller bei deren direkter Unterstützung die Grundlage für die anhaltenden Betrugsvorwürfe und die ernsthaften öffentlichen Bedenken.

